Die Höhe des Sachbezugs für einen privat genutzten Firmenwagen hängt von dem CO2-Emissionswert des PKW ab.
Ab 01.01.2017 gilt ein Grenzwert von 127 g/km (für 2016 war dieser: 130 g/km).
Für PKWs unter diesem Grenzwert gilt weiterhin ein niedrigerer Sachbezugswert von 1,5% bzw. 0,75% des Anschaffungswertes (inkl. USt und Nova).
Für PKWs über diesem Wert gilt der höhere Wert von 2,00% bzw. 1,00%.
Bitte beachten Sie, dass der Grenzwert weiter abgesenkt wird (für 2018: 124 g/km).