tägliche Geringfügigkeitsgrenze
Ab 01.01.2017 fällt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze weg. Für die Frage, ob ein vollversichertes Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist zukünftig nur mehr die monatliche Grenze maßgeblich, welche für 2017 voraussichtlich € 425,70 beträgt.