Wer wegen eines schweren Herbststurms zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Abmahnung befürchten. Das gilt jedenfalls, wenn der Sturm völlig unerwartet auftritt, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. In diesem Fall sei Arbeitnehmern die Verspätung nicht vorzuwerfen. Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollten Mitarbeiter ihren Arbeitgeber jedoch sofort informieren.
Arbeitnehmer müssen es allerdings hinnehmen, wenn der Chef ihnen wegen der Verspätung anteilig den Lohn kürzt, erklärt Oberthür.Ersatzweise kann er auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die Zeit nacharbeiten muss, um die er sich verspätet hat. «In der Praxis werden die meisten Arbeitgeber das aber nicht verlangen», sagt Oberthür.
Quelle: dpa, 13.11.2013