TECKS.de - Urteilsdatenbank

TECKS.de - Urteilsdatenbank | Alles rund ums Arbeitsrecht

Verspätung wegen Herbststürmen rechtfertigt keine Abmahnung

13/11/0203 by TECKS

Wer wegen eines schweren Herbststurms zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Abmahnung befürchten. Das gilt jedenfalls, wenn der Sturm völlig unerwartet auftritt, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. In diesem Fall sei Arbeitnehmern die Verspätung nicht vorzuwerfen. Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollten Mitarbeiter ihren Arbeitgeber jedoch sofort informieren.

Arbeitnehmer müssen es allerdings hinnehmen, wenn der Chef ihnen wegen der Verspätung anteilig den Lohn kürzt, erklärt Oberthür.Ersatzweise kann er auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die Zeit nacharbeiten muss, um die er sich verspätet hat. «In der Praxis werden die meisten Arbeitgeber das aber nicht verlangen», sagt Oberthür.
Quelle: dpa, 13.11.2013
Posted in: Individualrecht Tagged: Abmahnung, Herbststürme

search

categories

  • anderes (5)
  • Bauen (2)
  • Erbrecht (1)
  • Europarecht (12)
  • Familienrecht (3)
  • Individualrecht (137)
  • Kollektivrecht (39)
  • Mietrecht (3)
  • NEWS (12)
  • Personalentwicklung (3)
  • Sozialrecht (7)
  • Steuerrecht (7)
  • Verkehrsrecht (1)

archives

Archiv durchsuchen

October 2025
M T W T F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Feb    

meta

  • Log in
  • Entries feed
  • Comments feed
  • WordPress.org

Copyright © 2025 TECKS.de - Urteilsdatenbank.

Omega WordPress Theme by ThemeHall