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Mitarbeiter müssen pauschalen Abzug für Pausen nicht hinnehmen

16/12/2013 by TECKS

Pro Arbeitstag pauschal eine Stunde für die Pause abziehen – so leicht dürfen es sich Arbeitgeber nicht machen. Sie müssen vielmehr nachweisen, dass die Mitarbeiter die Pause auch tatsächlich genommen haben. Das hat das Arbeitsgericht Hamm entschieden (Az.: 3 Ca 1634/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall ermittelte ein Unternehmen die Arbeitszeit der Angestellten anhand der Zeiterfassung über die Mitarbeiterkarten. Pro Tag wurde pauschal eine Stunde als Pausenzeit abgezogen. Die genauen Ruhezeiten waren nicht geregelt. Gegen diese Vorgehensweise klagte ein Mitarbeiter.

Mit Erfolg. Der Arbeitgeber habe nicht dargelegt, dass die Mitarbeiter die Pausen nehmen oder überhaupt nehmen können. Außerdem sei unklar, wie die Ruhezeiten organisiert sind und wie sichergestellt werde, dass die Pausen eingehalten werden.

LAG Hamm, Az.: 3 Ca 1634/11

Quelle: dpa, 16.12.2013

Posted in: Individualrecht Tagged: Az.: 3 Ca 1634/11, LAG Hamm, pauschalen Abzug für Pausen

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