Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfall auf Vorsatz beschränkt
OGH vom 25.8.2014 – 8 ObA 54/14w
Der Arbeitgeber haftet bei einem Arbeitsunfall nur für Vorsatz. Aufgrund der Sonderregel des § 333 ASVG sind alle anderen Haftungsgründe für die Haftung des Arbeitgebers ausgeschlossen. Das gilt sowohl für eigenes Verschulden als auch für fremdes Verschulden (Verhalten von Erfüllungsgehilfen).
Auflösung bei Krankenstand im Probemonat
OGH vom 22.7.2014 – 9 ObA 66/14t
Ist ein Probemonat vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis jederzeit wirksam aufgelöst werden. Das gilt auch im Krankenstand des Mitarbeiters. Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende der Befristung hinaus besteht nicht.
Kinderbetreuungsgeld und Assoziation EU-Türkei
OGH vom 15.7.2014 – 10 ObS 64/14f
Eine türkische Asylwerberin, die in Österreich ein Kind bekommt, hat keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Auch dann nicht, wenn ihr Ehemann ein türkischer Staatsbürger ist, der in Österreich nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert ist. Es sei denn, sie wäre selbst Arbeitnehmerin oder Ehefrau eines Arbeitnehmers.
Rettungstransport eines Betrunkenen
OGH vom 15. 7. 2014 – 10 ObS 72/14g
Ein Betrunkener der selbst beim Rettungsdienst einen Rettungswageneinsatz anfordert, muss diesen auch selbst bezahlen. Die Gebietskrankenkasse muss die Kosten eines medizinisch nicht indizierten Krankenhaustransports nicht ersetzen.
Quelle: http://slrx.at