Mit Urteil vom 12.11.2013 (9 AZR 484/12) hat das BAG entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung diskriminierend ist, die das vorzeitige Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorsieht, wenn dieser Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente wegen Schwerbehinderung gem. § 236a SGB VI hat.
Quelle:www.bmi.bund.de