Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebervertretern (Wirtschaftskammer) und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaft), der für bestimmte Branchen verhandelt wird. In Österreich gibt es mehrere Hundert verschiedene Kollektivverträge.
Welcher Kollektivvertrag gilt?
Welcher Kollektivvertrag anwendbar ist, hängt in erster Linie von der Gewerbeberechtigung ab. Meist gilt in einem Betrieb nur ein Kollektivvertrag. Ausnahmsweise können aber auch gleichzeitig mehrere KVs für verschiedene Dienstverhältnisse anwendbar sein. Der anzuwendende Kollektivvertag muss im Dienstzettel/Dienstvertrag erwähnt sein.
Inhalt von Kollektivverträgen
Primär beinhalten die Kollektivverträge Mindestlöhne, Sonderzahlungen, Dienstverhinderungsgründe und Arbeitszeitthemen. Es sind auch häufig günstigere Anrechnungsbestimmungen für Karenzzeiten und Kündigungsfristen als in den gesetzlichen Bestimmungen enthalten.
Vor einer Personalentscheidung – egal ob dies eine Umstellung der Arbeitszeit oder eine Kündigung ist – ist es unumgänglich immer den gültigen Kollektivvertrag auf entsprechende Sonderbestimmungen zu überprüfen, um sicher zu gehen, dass die allfälligen Fristen und Bestimmungen eingehalten werden.
Regelungen im Kollektivvertrag können nicht durch individuelle Vereinbarung zum Nachteil des Dienstnehmers abgeändert werden.
Als Mitglied der Wirtschaftskammer finden Sie Ihren anzuwendenden Kollektivvertrag unter www.wko.at