TECKS.de - Urteilsdatenbank

TECKS.de - Urteilsdatenbank | Alles rund ums Arbeitsrecht

Österreich: Datenschutz: Bewerberdaten dürfen 7 Monate gespeichert werden

28/11/2018 by TECKS

Die Datenschutzbehörde (DSB) entschied kürzlich über die zulässige Speicherung personenbezogener Daten eines abgelehnten Bewerbers.

Konkret beantragte der abgelehnte Bewerber die Löschung seiner personenbezogenen Daten aus der Bewerberdatenbank iSd Art 17 DSGVO. Die Beschwerdegegnerin lehnte die Löschung jedoch mit der Begründung ab, dass die Speicherung der Daten in Hinblick auf die Fristen des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) notwendig sei. Nach dem GlBG haben Bewerber möglicherweise Ansprüche gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber, zB im Fall einer diskriminierenden Absage. Die Frist zur Anfechtung beträgt 6 Monate.

Die DSB hat erkannt dass eine Speicherung der Bewerberdaten iSd Art. 17 Abs 3 lit e DSGVO rechtskonform und notwendig sei, um sich gegen etwaige Ansprüche aus dem GlBG verteidigen zu können. Auch der zusätzlich berechnete Monat zur sechsmonatigen Frist, um einen potentiellen Klageweg beschreiten zu können, sei angemessen und nicht unverhältnismäßig lange.

Somit dürfen Bewerberdaten für einen Zeitraum von 7 Monaten nach der Absage gespeichert werden.

Quelle: Hübner & Hübner

Posted in: Individualrecht Tagged: Datenschutz

search

categories

  • anderes (5)
  • Bauen (2)
  • Erbrecht (1)
  • Europarecht (12)
  • Familienrecht (3)
  • Individualrecht (137)
  • Kollektivrecht (39)
  • Mietrecht (3)
  • NEWS (12)
  • Personalentwicklung (3)
  • Sozialrecht (7)
  • Steuerrecht (7)
  • Verkehrsrecht (1)

archives

Archiv durchsuchen

June 2025
M T W T F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30  
« Feb    

meta

  • Log in
  • Entries feed
  • Comments feed
  • WordPress.org

Copyright © 2025 TECKS.de - Urteilsdatenbank.

Omega WordPress Theme by ThemeHall