Provisionen sind bei der Elterngeldberechnung jedenfalls dann weiter zu berücksichtigen, wenn sie neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden.
Bundessozialgericht, 26. März 2014 (Az.: B 10 EG 7/13 R)
ff. (B 10 EG 12/13 R, B 10 EG 14/13 R),