{"id":126,"date":"2013-09-27T14:17:23","date_gmt":"2013-09-27T14:17:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tecks.de\/?p=126"},"modified":"2015-03-27T14:18:52","modified_gmt":"2015-03-27T14:18:52","slug":"bewerbungsgesprach-trotz-krankschreibung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tecks.de\/?p=126","title":{"rendered":"Bewerbungsgespr\u00e4ch trotz Krankschreibung"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"textbold1\">Ein Mitarbeiter, der wegen Krankheit arbeitsunf\u00e4hig ist, hat w\u00e4hrend dieser Zeit durch sein eigenes Verhalten daf\u00fcr zu sorgen, dass er die Phase der Arbeitsunf\u00e4higkeit m\u00f6glichst schnell \u00fcberwindet. Das bedeutet aber nicht, dass er stets nur das Bett h\u00fcten muss und die Wohnung nicht verlassen darf. Vielmehr ist auf die jeweilige Erkrankung abzustellen. Diese, beziehungsweise die \u00e4rztliche Anordnung, entscheidet, was ihm erlaubt ist und was nicht. Leidet ein Mitarbeiter unter einem eingeklemmten Nerv im Arm, ist es ihm jedenfalls erlaubt, w\u00e4hrend seiner Krankschreibung ein Vorstellungsgespr\u00e4ch zu f\u00fchren.<\/span><\/p>\n<p>So urteilte unl\u00e4ngst das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Der erkrankte Mann war als Abteilungsleiter mit dem Aufgabenbereich Reha-Technik seit April 2010 in einem Unternehmen besch\u00e4ftigt. Im Mai 2011 bewarb er sich auf die Position des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers einer st\u00e4dtischen GmbH. Da er in die engere Auswahl f\u00fcr diese Stelle kam, wurde er gebeten, sich bei der B\u00fcrgerschaft vorzustellen. Diesem Wunsch kam er nach. Da er zum Zeitpunkt der Vorstellung jedoch wegen eines eingeklemmten Nervs krankgeschrieben war, k\u00fcndigte sein derzeitiger Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich, nachdem das Unternehmen durch die Presse vom Auftritt vor der B\u00fcrgerschaft erfahren hatte.<\/p>\n<p>Zu Unrecht, wie die Richter befanden. Der zust\u00e4ndige Arzt habe dem Mitarbeiter lediglich geraten, den rechten Arm nicht zu belasten. Damit sei nicht erkennbar, weshalb es ihm verboten sein solle, sich bei der B\u00fcrgerschaft vorzustellen. Die Tatsache, dass der Abteilungsleiter mit der \u00f6ffentlichen Vorstellung seinen Abkehrwillen deutlich zum Ausdruck gebracht habe, rechtfertige ebenfalls keine K\u00fcndigung. Solange ein Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten erf\u00fclle, k\u00f6nne ihm die Suche nach einem anderen Arbeitsumfeld grunds\u00e4tzlich nicht vorgeworfen werden. Artikel 12 des Grundgesetzes gew\u00e4hre ihm freie Arbeitsplatzwahl. Eine K\u00fcndigung komme nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein abkehrwilliger Mitarbeiter seine vertraglichen Pflichten vernachl\u00e4ssige oder wenn der Arbeitgeber die Chance habe, f\u00fcr den abkehrwilligen Mitarbeiter eine andere Person einzustellen. (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 5. M\u00e4rz 2013 \u2013 5 Sa 106\/12)<\/p>\n<table border=\"0\" width=\"596\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#F3F1E3\" width=\"40\"><\/td>\n<td bgcolor=\"#F3F1E3\" width=\"516\">\n<span class=\"textbold1\">Tipp f\u00fcr die Praxis:<\/span><\/p>\n<p>Das Urteil stellt keinen Freibrief f\u00fcr die Vorstellungsgespr\u00e4che abkehrwilliger Mitarbeiter dar. Wer sich gezielt krankschreiben l\u00e4sst, um Vorstellungsgespr\u00e4chen nachgehen zu k\u00f6nnen, muss nach wie vor mit einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung rechnen. Gleiches gilt, wenn die angegebene Krankheit Bettruhe\/Aufenthalt zu Hause gebietet. Im zu entscheidenden Fall hatte das Gericht vor allem deswegen zugunsten des Arbeitnehmers geurteilt, weil dieser zur Beweisf\u00fchrung seinen Arzt von der Schweigepflicht entbunden hatte und das Unternehmen daraufhin nicht den Nachweis erbracht hat, dass tats\u00e4chlich gar keine Arbeitsunf\u00e4higkeit vorgelegen hat.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Mitarbeiter, der wegen Krankheit arbeitsunf\u00e4hig ist, hat w\u00e4hrend dieser Zeit durch sein eigenes Verhalten daf\u00fcr zu sorgen, dass er die Phase der Arbeitsunf\u00e4higkeit m\u00f6glichst schnell \u00fcberwindet. Das bedeutet aber nicht, dass er stets nur das Bett h\u00fcten muss und die Wohnung nicht verlassen darf. Vielmehr ist auf die jeweilige Erkrankung abzustellen. 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