{"id":384,"date":"2018-03-04T13:59:44","date_gmt":"2018-03-04T13:59:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tecks.de\/?p=384"},"modified":"2018-03-29T14:11:04","modified_gmt":"2018-03-29T14:11:04","slug":"stellenanzeige-frauen-an-die-macht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tecks.de\/?p=384","title":{"rendered":"Stellenanzeige \u2013 \u201eFrauen an die Macht\u201c"},"content":{"rendered":"<p>&#8230; eine bemerkenswerte Entscheidung des Arbeitsgerichts K\u00f6ln. Es geht um einen Fall, in dem ein Autohaus, das bislang ausschlie\u00dflich m\u00e4nnliche Verk\u00e4ufer besch\u00e4ftigte, in einer Stellenausschreibung ausdr\u00fccklich eine Autoverk\u00e4uferin suchte. Die Stellenanzeige lautete wie folgt:<\/p>\n<p><em>\u201eFrauen an die Macht!! Zur weiteren Verst\u00e4rkung unseres Verkaufsteams suchen wir eine selbstbewusste, engagierte und erfolgshungrige Verk\u00e4uferin.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Es wurde sodann auch tats\u00e4chlich eine Frau eingestellt. Ein abgelehnter m\u00e4nnlicher Bewerber klagte daraufhin auf Zahlung einer Entsch\u00e4digung. Er f\u00fchlte sich als Mann diskriminiert.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht K\u00f6ln wies seine Klage jedoch ab. Die Stellenanzeige enthalte zwar einen Versto\u00df gegen das Benachteiligungsverbot, da sie sich nur an Frauen richte. Da das Autohaus aber dargelegt habe, dass es das Ziel verfolge, seinen Kunden Verkaufsberater beider Geschlechter zur Verf\u00fcgung zu stellen, sah das Gericht die Ungleichbehandlung ausnahmsweise als gerechtfertigt an. Nach Angaben des Unternehmens seien 25 bis 30 % der Autohauskunden Frauen. Zudem habe es schon ausdr\u00fcckliche Kundennachfragen nach weiblichen Verk\u00e4ufern gegeben (ArbG K\u00f6ln vom 10. Februar 2016 \u2013 9 Ca 4843\/15). Der m\u00e4nnliche Bewerber legte Berufung gegen das Urteil ein, scheiterte nun aber auch vor dem LAG K\u00f6ln.<\/p>\n<p>Die Richter argumentierten, dass das Unternehmen mit der Bevorzugung des weiblichen Geschlechts in der Stellenausschreibung den unternehmerischen Zweck verfolge, seiner Kundschaft beim Autokauf Beratungsleistungen durch Verkaufspersonal beiderlei Geschlechts anzubieten. Es erhoffe sich, dadurch den Bed\u00fcrfnissen seiner Kundschaft besser gerecht werden zu k\u00f6nnen und infolgedessen auch bessere Verkaufsergebnisse zu erzielen. Zudem unterstellen die Richter, dass vom Empf\u00e4ngerhorizont eines Teiles der Kundschaft das Geschlecht des Verkaufsberaters f\u00fcr das Gelingen der Kommunikation im Verkaufsgespr\u00e4ch eine nicht unwichtige Rolle spiele. So k\u00f6nne beim weiblichen Teil der Kundschaft gerade wegen des althergebrachten Vorurteils, wonach Technik eine M\u00e4nnerdom\u00e4ne sei, der Eindruck bestehen, von m\u00e4nnlichen Verk\u00e4ufern leicht \u00fcbervorteilt zu werden. Auch sei in Rechnung zu stellen, dass f\u00fcr weibliche Kunden beim Autokauf m\u00f6glicherweise andere Kriterien f\u00fcr die Kaufentscheidung im Vordergrund st\u00fcnden, als dies bei m\u00e4nnlichen Kunden der Fall sei. Daher k\u00f6nne eine Kundin das Gef\u00fchl entwickeln, von einer Verk\u00e4uferin in ihren Bed\u00fcrfnissen besser verstanden zu werden. Ein Autokauf stelle insbesondere f\u00fcr private Kunden regelm\u00e4\u00dfig ein wichtiges Ereignis von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite dar. Bei einem derartigen Vertrauensgesch\u00e4ft komme der Pers\u00f6nlichkeit des f\u00fcr den Vertragspartner Handelnden eine gesteigerte Bedeutung zu. Die Eigenart der Pers\u00f6nlichkeit eines Menschen werde durch sein Geschlecht mitgepr\u00e4gt. Dementsprechend sei nicht zu beanstanden, wenn dieses Autohaus gezielt nach Autoverk\u00e4uferinnen suche (LAG K\u00f6ln, Urteil vom 18. Mai 2017 \u2013 7 Sa 913\/16).<\/p>\n<table border=\"0\" width=\"664\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#ada6a1\" width=\"10\" height=\"30\"><\/td>\n<td class=\"textbold2\" bgcolor=\"#ada6a1\" width=\"643\" height=\"30\">Tipp f\u00fcr die Praxis:<\/td>\n<td bgcolor=\"#ada6a1\" width=\"10\" height=\"30\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td bgcolor=\"#eeeeee\" width=\"10\"><\/td>\n<td bgcolor=\"#eeeeee\" width=\"643\">\nSchon an der sehr detaillierten Urteilsbegr\u00fcndung des LAG K\u00f6ln l\u00e4sst sich ersehen, dass dieser Sachverhalt einen Sonderfall darstellt. Im Grundsatz sind Stellenausschreibungen nach wie vor geschlechtsneutral auszuschreiben. Ausnahmen sind dann m\u00f6glich, wenn die Art der konkreten T\u00e4tigkeit es gebietet. Die Rechtsprechung hat dies beispielsweise bei einer Lehrerin im M\u00e4dcheninternat, die zugleich Nachtdienste wahrnimmt und dabei Schlaf- und Waschr\u00e4ume kontrollieren muss, anerkannt (siehe dazu BAG vom 28. Mai 2009 \u2013 8 AZR 536\/08). Ferner sind Ausnahmen vom Prinzip der geschlechtsneutralen Ausschreibung zul\u00e4ssig, wenn bestimmte Positionen von Gesetzes wegen nur mit Frauen (oder M\u00e4nnern) besetzt werden d\u00fcrfen. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein ganz aktuell f\u00fcr die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten klargestellt (Urteil vom 2. November 2017 \u2013 2 Sa 262 d\/17).<\/p>\n<p>Im \u00f6ffentlichen Dienst bestehen weitere Besonderheiten: Weist ein \u00f6ffentlicher Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass \u201eein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe\u201c, werden hierdurch m\u00e4nnliche Stellenbewerber nicht im Sinne des AGG unzul\u00e4ssig benachteiligt, wenn in der f\u00fcr die Stelle ma\u00dfgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepr\u00e4sentiert sind (LAG D\u00fcsseldorf vom 12. November 2008 \u2013 12 Sa 1102\/08).<\/p>\n<p>Weitere Schulf\u00e4lle, bei denen das Geschlecht als unverzichtbare Voraussetzung f\u00fcr eine bestimmte T\u00e4tigkeit gelten d\u00fcrfte, sind Model, Schauspieler oder Sicherheitsfachkraft zur Durchsuchung gleichgeschlechtlicher Passagiere auf Flugh\u00e4fen.<\/p>\n<p>Inwieweit ein Autoverk\u00e4ufer sich hier ohne Weiteres einreihen l\u00e4sst, erscheint jedoch fraglich. Es dr\u00e4ngt sich vor allem die Frage auf, wo in vergleichbaren F\u00e4llen die Grenze zu ziehen ist: Wird \u201efrau\u201c von einer Rechtsanw\u00e4ltin besser verstanden als von einem Rechtsanwalt, weil die Anw\u00e4ltin sich besser in die weibliche Psyche einfinden kann? Und was ist mit \u00c4rzten? Auch im Elektronikfachmarkt k\u00f6nnten sich Frauen, die technisch wenig versiert sind, von einem m\u00e4nnlichen Fachverk\u00e4ufer \u00fcbervorteilt f\u00fchlen. Das Urteil schafft insoweit also einerseits eher Verwirrung als Rechtsklarheit. Andererseits wird in Zeiten der Frauenquote gerade in typischen M\u00e4nnerdom\u00e4nen der Weg zu mehr \u201eFrauen an der Macht\u201c nur gangbar sein, wenn hinreichend Frauen an der Basis vorhanden sind, die F\u00fchrungspositionen besetzen und in Gremien gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen. Und vielleicht ist die gezielte Suche nach weiblichen Kr\u00e4ften der beste \u2013 oder sogar einzig funktionierende \u2013 Weg, dies zu gew\u00e4hrleisten. Zudem sind auch umgekehrt F\u00e4lle denkbar, bei denen \u00fcberlegt werden sollte, gezielt M\u00e4nner per Stellenausschreibung zu suchen, beispielsweise im Erzieherberuf oder im Grundschullehramt.<\/p>\n<p>Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Quelle:\u00a0https:\/\/www.cms-hs.net\/<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8230; eine bemerkenswerte Entscheidung des Arbeitsgerichts K\u00f6ln. Es geht um einen Fall, in dem ein Autohaus, das bislang ausschlie\u00dflich m\u00e4nnliche Verk\u00e4ufer besch\u00e4ftigte, in einer Stellenausschreibung ausdr\u00fccklich eine Autoverk\u00e4uferin suchte. Die Stellenanzeige lautete wie folgt: \u201eFrauen an die Macht!! 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