{"id":490,"date":"2018-01-16T20:04:27","date_gmt":"2018-01-16T20:04:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tecks.de\/?p=490"},"modified":"2019-02-05T20:06:37","modified_gmt":"2019-02-05T20:06:37","slug":"volks%c2%adlehrer-durfte-auser%c2%ador%c2%addent%c2%adlich-gekun%c2%addigt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tecks.de\/?p=490","title":{"rendered":"&#8220;Volks\u00adlehrer&#8221; durfte au\u00dfer\u00ador\u00addent\u00adlich gek\u00fcn\u00addigt werden"},"content":{"rendered":"<div class=\"ad__container fallbackrequest\" data-type=\"rectangle\" data-zoneid=\"672709685\" data-artikel=\"33259\">\n<h3>Aus seinem Youtube-Kanal verbreitet er rechte Verschw\u00f6rungstheorien und relativiert den Holocaust. Das Land Berlin hat dem 38-J\u00e4higen Grundschullehrer deswegen zu Recht au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt, entschied das ArbG.<\/h3>\n<\/div>\n<div>\n<p>Das Land Berlin muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin keinen Lehrer besch\u00e4ftigen, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft und dort Straft\u00e4ter zu Wort kommen l\u00e4sst. Das Gericht wies die K\u00fcndigungsschutzklage des 38-j\u00e4hrigen Grundschullehrers gegen die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung vom Mai 2018 am Mittwoch ab. Dieser sei dauerhaft nicht f\u00fcr den Schuldienst geeignet (Urt. v. 16.01.2019, Az. 60 Ca 7170\/18).<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung sei gerechtfertigt, weil dem P\u00e4dagogen, der sich auf seinem Youtube-Kanal &#8220;Volkslehrer&#8221; nennt, die pers\u00f6nliche Eignung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit als Lehrer im \u00f6ffentlichen Dienst fehle, so das ArbG. Der Mann hatte die Bildungsverwaltung auf Weiterbesch\u00e4ftigung verklagt und eine politisch motivierte Entlassung gesehen. M\u00f6glicherweise geht der Rechtsstreit weiter, der 38-J\u00e4hrige denkt nach eigenen Worten \u00fcber eine Berufung nach.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Dem Lehrer war vorgeworfen worden, in Teilen seiner etwa 300 Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsb\u00fcrgern nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Beh\u00f6rden und Gesetze nicht an. Sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.<\/p>\n<h2>Lehrer verunglimpft den Rechtsstaat<\/h2>\n<\/div>\n<div>\n<p>Richter Arne Boyer fand in seiner Urteilsbegr\u00fcndung sehr deutliche Worte. Der Lehrer habe seine Videos im Internet gezielt als Propagandamittel genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und ver\u00e4chtlich zu machen. Es seien auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straft\u00e4ter zu Wort gekommen, zudem sei \u00fcber die Zahl von Holocaust-Opfern spekuliert worden. Das sei f\u00fcr einen Besch\u00e4ftigten des \u00f6ffentlichen Dienstes unangemessen und nicht tolerabel &#8211; auch wenn es kein Fehlverhalten im Unterricht gab. Der Lehrer wolle zudem seinen Youtube-Kanal nicht einstellen.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Der Staat m\u00fcsse sich gegen diejenigen wehren, die sich mit einem anderen Deutschland identifizierten, betonte Boyer. Die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, so der Richter. &#8220;Dem m\u00fcssen wir entschlossen entgegentreten.&#8221;<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Der Anwalt des Lehrers betonte, die Videos seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sein Mandant halte sich an das Grundgesetz, sei als Lehrer bei Sch\u00fclern und Eltern beliebt gewesen. &#8220;Mein Mandant ist kein Verschw\u00f6rungstheoretiker.&#8221; Vielmehr habe Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) eine Medienkampagne gegen den Lehrer angeschoben. &#8220;Ich bin doch kein Reichsb\u00fcrger, wenn ich die Wahrheit sage&#8221;, sagte der Anwalt f\u00fcr den Lehrer, der seit 2009 beim Land angestellt war und an einer Grundschule in Wedding Musik und Sport unterrichtete.<\/p>\n<h2>Auch Sch\u00fcler sahen Videos<\/h2>\n<\/div>\n<div>\n<p>Laut Bildungsverwaltung wurden Videos von Sch\u00fclern in der Freizeit angesehen und kommentiert &#8211; was eben doch in den Unterricht hineinwirke. Auch angestellte Lehrer &#8211; nicht nur Beamte &#8211; seien zur Loyalit\u00e4t verpflichtet. Einen vom Gericht zun\u00e4chst vorgeschlagenen Vergleich mit einer Abfindung hatte die Bildungsverwaltung abgelehnt.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Der Andrang von Unterst\u00fctzern des Lehrers war am Mittwoch nicht mehr so gro\u00df wie bei der ersten Verhandlung im Juni des Vorjahres. Damals hatten sich zahlreiche Unterst\u00fctzer des Lehrers vor dem Gerichtsgeb\u00e4ude zusammengefunden. Dennoch gab es Einlass- und Taschenkontrollen, Polizisten waren vor dem Gerichtssaal.<\/p>\n<p>Quelle: dpa\/acr\/LTO-Redaktion<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus seinem Youtube-Kanal verbreitet er rechte Verschw\u00f6rungstheorien und relativiert den Holocaust. Das Land Berlin hat dem 38-J\u00e4higen Grundschullehrer deswegen zu Recht au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt, entschied das ArbG. 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