{"id":70,"date":"2012-06-19T08:39:35","date_gmt":"2012-06-19T08:39:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tecks.de\/?p=70"},"modified":"2014-09-08T08:53:24","modified_gmt":"2014-09-08T08:53:24","slug":"mitbestimmungsrecht-des-betriebsrats-bei-der-pflicht-zur-vorlage-einer-au-bescheinigung-am-ersten-krankheitstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tecks.de\/?p=70","title":{"rendered":"Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung am ersten Krankheitstag?"},"content":{"rendered":"<p><strong>LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.06.2012 &#8211; <a class=\"dejure\" title=\"LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149\/11\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3 TaBV 2149\/11\">3 TaBV 2149\/11<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sieht die zwingende Vorlagepflicht einer Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung erst am vierten Kalendertag vor, \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 5 EntgFG: Anzeige- und Nachweispflichten\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EntgFG\/5.html\">5<\/a> Abs. 1 S. 3 EFZG. Entsprechende Regelungen existieren auch in vielen Tarifvertr\u00e4gen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage einer AU-Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Einer besonderen Begr\u00fcndung bedarf es dazu nicht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun die Frage zu kl\u00e4ren, ob der Betriebsrat nach \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnungsverhalten) mitzubestimmen hat, wenn der Arbeitgeber die Vorlage der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankheitstag fordert und welche Regeln hier zu beachten sind (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.06.2012 &#8211; <a class=\"dejure\" title=\"LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149\/11\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3 TaBV 2149\/11\">3 TaBV 2149\/11<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Der Fall (verk\u00fcrzt):<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitgeber und Betriebsrat streiten sich \u00fcber das Mitbestimmungsrecht nach \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hinsichtlich der Aufforderung des Arbeitgebers an verschiedene Arbeitnehmer, bereits am ersten Krankheitstag Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen vorzulegen. Nach dem einschl\u00e4gigen Tarifvertrag war Folgendes geregelt:<\/p>\n<p>\u201e<em>In begr\u00fcndeten F\u00e4llen ist der Arbeitgeber berechtigt, die Vorlage der \u00e4rztlichen Bescheinigung vom Arbeitnehmer bereits vom ersten Tag der Arbeitsunf\u00e4higkeit an zu verlangen.<\/em>\u201c<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber forderte im 4. Quartal 2010 und im 1. Quartal 2011 insgesamt 12 Arbeitnehmer auf, ein \u00e4rztliches Attest bereits am ersten Tag der Arbeitsunf\u00e4higkeit in Folge von Krankheit vorzulegen. Der Betriebsrat teilte daraufhin dem Arbeitgeber mit, dass die Erteilung von Attestauflagen nach \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zustimmungsbed\u00fcrftig sei und forderte den Arbeitgeber auf, keine weiteren Attestauflagen zu erteilen und die bereits erteilten Attestauflagen aufzuheben, auch gegen\u00fcber den betroffenen Arbeitnehmern.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber antwortete hierauf, die Mitbestimmungsrechte w\u00fcrden schon wegen der Tarifregelung nicht eingreifen. Er sei aber bereit, f\u00fcr die nicht-tarifgebundenen Arbeitnehmer eine kollektive Regelung zu Attestauflagen zu verhandeln.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat hat hingegen die Ansicht vertreten, er habe ein Mitbestimmungsrecht gem. \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Diesem Mitbestimmungsrecht stehe weder eine gesetzliche noch eine tarifliche Regelung entgegen. \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 5 EntgFG: Anzeige- und Nachweispflichten\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EntgFG\/5.html\">5<\/a> Abs. 1 S. 3 EFZG und auch der einschl\u00e4gige Manteltarifvertrag w\u00fcrden keine abschlie\u00dfenden Regelungen beinhalten.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht hat die Antr\u00e4ge des Betriebsrats zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Im Beschwerdeverfahren hat das Landesarbeitsgericht hingegen den Antr\u00e4gen des Betriebsrats, den betroffenen Arbeitnehmern mitzuteilen, dass die ihnen erteilten Attestauflagen unwirksam sind, stattgegeben. Stattgegeben wurde auch dem Unterlassungsantrag des Betriebsrats.<\/p>\n<p><strong>I. Allgemeiner Unterlassungsanspruch<\/strong><\/p>\n<p>Dem Betriebsrat steht unabh\u00e4ngig von den Voraussetzungen des \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 23 BetrVG: Verletzung gesetzlicher Pflichten\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/23.html\">23<\/a> Abs. 3 BetrVG bei Verst\u00f6\u00dfen des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> Abs. 1 BetrVG ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zu. Stellt also das Arbeitsgericht fest, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats nach \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nicht eingeholt hat, kann sich der Betriebsrat dagegen mit einem allgemeinen Unterlassungsanspruch, <strong>notfalls im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren<\/strong>, zur Wehr setzen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Hinweis f\u00fcr die Praxis:<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die Rechte des Betriebsrats aus \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> BetrVG sind erheblich. Ohne Zustimmung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber nicht handeln. Der Betriebsrat kann sich im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren kurzfristig zur Wehr setzen und jedes Handeln des Arbeitgebers unterbinden. Die Zustimmungsverweigerung bedarf dabei keiner Begr\u00fcndung, anders als z.B. nach \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelma\u00dfnahmen\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/99.html\">99<\/a> BetrVG. Arbeitgebern kann daher nur dringend empfohlen werden, die Rechte aus \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> BetrVG umfassend zu beachten und den Betriebsrat ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtzeitig zu beteiligen.<\/p>\n<p><strong>II. Mitbestimmung bei Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung am ersten Krankheitstag<\/strong><\/p>\n<p>Die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen am ersten Krankheitstag betrifft das <strong>Ordnungsverhalten<\/strong> im Sinne des \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\">87<\/a> Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Diese Vorlagepflicht betrifft gerade nicht Art und Weise der Arbeitsleistung. Es wird nicht bestimmt, welche Arbeiten in welcher Weise ausgef\u00fchrt werden sollen. Vielmehr wird den Arbeitnehmern durch die Anweisung vorgegeben, auf welche konkrete Art und Weise sie den <strong>Grund einer Fehlzeit <\/strong>gegen\u00fcber dem Arbeitgeber zu belegen bzw. nachzuweisen haben. Damit wird das Ordnungsverhalten ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Weitere Voraussetzung f\u00fcr die Mitbestimmungspflicht ist ein <strong>kollektiver Tatbestand<\/strong>. Dieser ist vom Einzelfall abzugrenzen. Ein kollektiver Bezug war vorliegend gegeben. Der Arbeitgeber hatte insgesamt 12 Arbeitnehmer in einem kurzen Zeitraum von einem halben Jahr aufgefordert bereits am ersten Krankheitstag Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen vorzulegen. Damit wurde eine Gruppe von Arbeitnehmern gebildet und f\u00fcr diese Gruppe eine bestimmte Verhaltensanordnung aufgestellt. Unerheblich ist, dass die Anzahl der Fehlzeiten bei den betroffenen Arbeitnehmern nicht stets gleich waren und ferner bei einzelnen Personen noch besondere Auff\u00e4lligkeiten im Zusammenhang mit der Krankmeldung vorlagen. Trotz dieser Unterschiede betreffen die ergriffenen Ma\u00dfnahmen nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts keine individuellen Besonderheiten von einzelnen Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Vielmehr wird die alle Arbeitnehmer betreffende Regelungsfrage ber\u00fchrt, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie sich f\u00fcr Einzeltage oder Kurzzeitr\u00e4ume krank melden.<\/p>\n<p><strong>III. Kein Ausschluss wegen Gesetzes- bzw. Tarifvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff6600;\">Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind nach \u00a7 87 Abs. 1 Eingangshalbsatz BetrVG dann ausgeschlossen, wenn eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.<\/span><\/p>\n<p>Die Regelung in \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 5 EntgFG: Anzeige- und Nachweispflichten\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EntgFG\/5.html\">5<\/a> Abs. 1 S. 3 EFZG stellt aber keine das Mitbestimmungsrecht ausschlie\u00dfende Regelung dar, weil es dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage er\u00f6ffnet, ob und wann die Arbeitsunf\u00e4higkeit vor dem vierten Tag nachzuweisen ist. Gleiches gilt f\u00fcr die im Manteltarifvertrag vorgesehene Regelung. Dem Arbeitgeber verbleibt weiterhin ein Regelungsspielraum, der Voraussetzung f\u00fcr das Bestehen des Mitbestimmungsrechts ist.<\/p>\n<p><span style=\"color: #339966;\"><strong>Fazit:<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Arbeitgeber k\u00f6nnen die Mitbestimmung des Betriebsrats nach \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BetrVG\/87.html\"><span style=\"color: #ff0000;\">87<\/span><\/a> Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnungsverhalten) nur dann ausschlie\u00dfen, wenn die Vorlagepflicht einen konkreten Einzelfall betrifft und nicht eine Gruppe von Arbeitnehmern.<\/span> Handelt der Arbeitgeber nach einem bestimmten Schema oder stellt bestimmte Verhaltensanordnungen auf, liegt stets ein kollektiver Tatbestand vor, der die Mitbestimmungspflicht ausl\u00f6st. Der Praxis ist daher zu empfehlen, von solchen Verhaltensanordnungen Abstand zu nehmen und in jedem Einzelfall konkret zu pr\u00fcfen, ob die Vorlage einer AU-Bescheinigung bereits fr\u00fcher verlangt wird. Denkbar ist auch, hinsichtlich der fr\u00fcheren Vorlagepflicht zu differenzieren, also bspw. nicht schon am ersten Krankheitstag die AU-Bescheinigung zu verlangen sondern erst am zweiten oder dritten.<\/p>\n<p>Quelle: Meyer-Ko\u0308ring | Rechtsanwa\u0308lte und Steuerberater<\/p>\n<p>weiterf\u00fchrende links: <a class=\"linklink\" href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2014&amp;nr=16491&amp;linked=urt\">Urteil des 5. Senats vom 14.11.2012 &#8211; 5 AZR 886\/11 -,<\/a> <strong>BAG, 14.11.2012 &#8211; 5 AZR 886\/11<\/strong> , <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/lex\/EntgFG\/5\/1.html\" target=\"_blank\">Rechtsprechung zu \u00a75 EntgFG<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.06.2012 &#8211; 3 TaBV 2149\/11 Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sieht die zwingende Vorlagepflicht einer Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung erst am vierten Kalendertag vor, \u00a7 5 Abs. 1 S. 3 EFZG. Entsprechende Regelungen existieren auch in vielen Tarifvertr\u00e4gen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage einer AU-Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Einer besonderen Begr\u00fcndung bedarf es dazu &#8230; <span class=\"more\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/www.tecks.de\/?p=70\">[Read more&#8230;]<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":32,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"_jetpack_newsletter_access":"","footnotes":"","jetpack_publicize_message":"","jetpack_is_tweetstorm":false,"jetpack_publicize_feature_enabled":true,"jetpack_social_post_already_shared":false,"jetpack_social_options":{"image_generator_settings":{"template":"highway","enabled":false}}},"categories":[1],"tags":[24,25,23],"class_list":{"0":"entry","1":"post","2":"publish","3":"author-tecks","4":"post-70","6":"format-standard","7":"has-post-thumbnail","8":"category-kollektivrecht","9":"post_tag-au-bescheinigung","10":"post_tag-krankmeldung-ab-ersten-tag","11":"post_tag-mitbestimmung"},"jetpack_publicize_connections":[],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.tecks.de\/wp-content\/uploads\/2014\/08\/kollektiv_thumb.jpg","jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/paqOEJ-18","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/70","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=70"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/70\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":73,"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/70\/revisions\/73"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/32"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=70"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=70"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tecks.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=70"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}